Ein Verweis auf einen anderen Blog, der sich mit der Frage beschäfigt, wer die die Maklerprovision (und warum) zahlt.
http://wohnen-in-duisburg.blogspot.com/2007/12/maklercourtage-verkufer-oder-kufer.html
Wir haben eine ganz klare, einfache Regelung (jeweils zzgl. MwSt.):
3,0% vom Käufer, maximal 9.000 Euro
1,5% vom Verkäufer.
Bei Erbpachtgrundstücken bleibt deren Wert außen vor und wird nicht zur Berechnung der Provision herangezogen.
Verkäufer können durch Mitarbeit und Eigenleistungen die Courtage auf 1,0% absenken.
Montag, 31. Dezember 2007
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