Dienstag, 3. Februar 2009

Keine Maklerprovision

Es gibt ein Urteil des OLG Dresden (Az.: 8 U 1167/08), das für Diskussion gesorgt hat:
Ein Immobilienmakler hat keinen Anspruch auf Provision, wenn der tatsächliche Kaufpreis um mehr als 25% von dem angestrebten Preis abweicht.

Es wird darauf hingewiesen, daß es auch anders lautende von anderen Gerichten gibt aber hier: http://dermakler.blogger.de/stories/1322127/ findet man eine Diskussion zu dem Thema

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