Donnerstag, 19. März 2009

Kauf bricht Miete nicht

Wenn man ein(e) unvermietete(s) Wohnung oder Haus erwirbt oder erbt, muß man sich fragen, was mit dieser Immobilie geschehen soll.

Entscheidet man sich, zu vermieten, so schränkt dies die Möglichkeit ein, das Haus, die Wohnung später kurzfristig wieder zu veräußern, denn Kauf bricht Miete nicht und nur wenige Interessenten, die für den Eigenbedarf suchen, sind bereit, das Risiko (und den nicht nur zeitlichen Aufwand) einer Klage auf Eigenbedarf auf sich zu nehmen.

Wird ein Immobilienmakler das von Anfang an deutlich machen ? Selbstverständlich, denn das sind Gründe, die er nicht im Rahmen einer klugen Einwandbehandlung ausräumen kann.

Es ist wohl abzuwägen: Welchen Preis glaubt man aktuell erzielen zu können ? Ist man bereit, während der "Vermarktung" der unver- mieteten bis zu 6 Monate auf Mieteinnahmen zu verzichten ? Rechnet man mit Preissteigerungen in der Zukunft ?

Wir haben Fälle erlebt, wo in Zweifamilienhäusern, in denen der Erwerber die eine freistehnde Wohnungn beziehen wollten, der Mieter der zweiten einfach so ausgezogen ist - ohne Streit, lange Verhandlungen oder Auszugsprämie ... aber damit kann man nicht rechnen. ;-)

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