Es gibt sehr gute Gründe, einem von Kunden eingeschalteten Makler einen sog. Alleinauftrag zu geben. Ungewöhnlich ist es allerdings, wenn Immobilienmakler sagen, warum Haus-, Grundstücks- oder Wohnungsverkäufer Ihnen diesen sog. Alleinauftrag geben sollten.
Es wird bspw. gesagt, daß nur ein solcher Vertrag eine "Bindung" des Maklers, eine Verpflichtung zum Tätigwerden beinhaltet. Wir halten gar nichts davon, daß ein Auftragnehmer seinem Kunden ausdrük- klich erklärt, bei einer anderen Auftragsform, die ja auch der jewei- lige Immobilienmakler annehmen muß, gar nichts tun zu müssen bzw. zu wollen.
Es gibt zwei Gründe , warum ein Makler von einem Auftraggeber einen Alleinauftrag erhalten sollte und beide dienen dem Verkauf und damit dem Verkäufer:
1. Seriosität und korrekte Darstellung sind beim Verkauf das A&O
Sind mehrere Makler mit dem Verkauf beschäftigt, ist die Prä- sentation nicht mehr einheitlich. Es können die gleichen Kunden angesprochen werden und wenn der Auftrag- geber irrtümlich verschiedene Zahlen und Daten "seinen" Maklern genannt hat, werden die auch "auf dem Markt" kundgetan - das verprellt Interessenten und nutzt nicht dem Wert, zu dem eine Immobilie verkauft werden kann.
2. Immobilien müssen optimal vermarktet werden
Ohne Alleinauftrag, der ihn vor Konkurrenz schützt, müssen die beauftragten Immobilienmakler die Vermarktung für ihren Auf- traggeber - d.h. SIE - vorsichtiger angehen. Es werden bei An-zeigenschaltung, der Online-Präsentation, etc. weniger detailreiche Darstellungen und Bilder verwendet, um nicht Infor- mationen zu geben, aufgrund derer ein Provisionsanspruch obsolet werden könnte.
Ergebnis: die Vermarktung leidet, die Zahl potentieller Interessenten ist geringer und damit auch die Chance kurzfristig zu einem höheren Preis veräußern zu können.
Merke:Es gibt gute Gründe für einen Alleinauftrag - allerdings zu sagen, daß der Makler ansonsten vielleicht gar nichts tue, ist eines der weniger klugen Argumente. ;)
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